Fragen & Antworten: Wir helfen Ihnen weiter! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen in Zeiten der Corona-Krise.
Die Auswirkungen der Corona-Krise sind aktuell allgegenwärtig und dies betrifft auch unsere Versorgungen in den Filialen. Eine Kontaktminimierung ist geboten, dennoch tun wir alles erdenklich Mögliche, um Ihnen eine sichere und qualifizierte Versorgung auch weiterhin zu garantieren. Unsere Mitarbeiter tragen von nun an Masken und Handschuhe und sind angehalten, Abstand zu halten. Hier finden Sie einen Leitfaden mit wichtigen Hygienetipps.
➡️ Hier die Hygienetipps öffnen
Wussten Sie, dass Ihr Rezept nun länger gültig ist? Patienten können das Rezept für eine Hilfsmittelversorgung länger nutzen: Die Frist von 28 Tagen wurde vorerst ausgesetzt. Damit bleiben Rezepte für Versorgungen länger gültig, die wegen der Corona-Krise verschoben und auf spätere Termine gelegt werden müssen. Dies betrifft Verordnungen, die bis zum 31. Mai 2020 ausgestellt werden. Zudem können Ihnen Pflegehilfsmittel nun auch nach Hause geschickt werden.
Unsere Mitarbeiterin in der Näherei war fleißig und hat selbstgenähte Masken produziert, welche Sie ab sofort im Verkauf erhalten können.
Aus Sicherheitsgründen hat sich unser Team aufgeteilt und arbeitet nun in zwei Schichten. Daher kann es mal vorkommen, dass wir Sie nicht sofort versorgen können, da nicht mehr so viel Personal gleichzeitig arbeitet wie früher. Sollten Sie einmal warten müssen, bitte wir dies zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, diese Krise zu überwinden und bleiben Sie gesund!
Schlafmedizinische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus - DGSM
Erhöhtes Erkrankungsrisiko für Schlafapnoepatientinnen und -patienten?
Derzeit gibt es keine verlässlichen Informationen darüber, ob Schlafapnoepatienten ein erhöhtes Risiko für eine Coronavirusinfektion bzw. für COVID-19 haben. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass einige Begleit- oder Folgeerkrankungen der Schlafapnoe, mit schwereren Krankheitsverläufen einer infektionsbedingten Erkrankung (COVID-19) einhergehen können. Gleiches gilt für Einschränkungen des Immunsystems und ältere Menschen.
Welche Empfehlungen gelten für CPAP-Patientinnen und Patienten, die eine Coronavirusinfektion haben?
Es gelten die allgemeinen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, spezifische Empfehlungen für Patientinnen und Patienten unter PAP-Therapie können derzeit nicht ausgesprochen werden.
Welche Reinigungs-/Desinfektionsmaßnahmen sind bei Coronavirusinfizierten für CPAP-Geräte und Zubehör (Masken/Schläuche) erforderlich?
Für die Reinigung/Desinfektion von CPAP-Geräten sind die Vorgaben des jeweiligen Herstellers ausschlaggebend.
Welche allgemeinen Empfehlungen sind in schlafmedizinischen Einrichtungen zu beachten?
Befolgen Sie als schlafmedizinische Einrichtung die Anweisungen der für Sie zuständigen Institutionen oder Gesundheitsbehörden (z.B. der Abteilungen für Krankenhaushygiene oder der zuständigen Gesundheitsämter), spezifische Empfehlungen für schlafmedizinische Einrichtung wurden bisher nach unserer Kenntnis nicht ausgesprochen.
Welche besonderen Maßnahmen sind erforderlich bei PAP-Patientinnen und Patienten mit bekannter oder vermuteter Coronavirusinfektion?
Es ist derzeit nicht bekannt, ob durch die Nutzung der PAP-Therapie die Virusübertragung gesteigert werden kann. Das gilt auch für die nasale Flowtherapie und Inhalationstherapien. Bei entsprechenden Therapien sollte deshalb eine Risiko-Nutzen-Abwägung erfolgen.
Die DGSM weist ausdrücklich darauf hin, dass die aufgeführten Empfehlungen lediglich als Orientierungshilfe anzusehen sind, ohne dass seitens der DGSM dafür im rechtlichen Sinne Verantwortung übernommen wird. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben des RKI und der Gesundheitsbehörden.
Maskenpflicht für Alle
In Baden-Württemberg wird das Tragen von Masken ab Montag, 27.04.2020 beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr Pflicht.
Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen von (nicht-medizinischen) Alltagsmasken oder Community-Masken dazu beitragen, das Risiko von Infektionen des Covid-19-Virus zu reduzieren.
Bitte beachten Sie, dass selbstgenähte Masken keine Medizinprodukte sind. Daher sollten Sie darauf achten, den Wortteil „Schutz“ nicht zu verwenden. Zugelassene Begriffe für selbstgenähte Masken sind „Mund- und Nasenmaske“, „Mundbedeckung“, „Community Maske“ oder „Behelfsmaske“.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt das Tragen von Masken zur Unterstützung der Eindämmung des Virus. Ferner betont die WHO, dass der Einsatz von Masken in Kombination einer häufigen Handreinigung mit Desinfektionsmittel oder Seife und Wasser stehen muss. Der Einsatz von Mund- und Nasenmasken bietet keinen hundert prozentigen Schutz vor einer Tröpfcheninfektion, zeigt aber eine deutliche Verringerung in der Raumluft.
In welcher Frist muss ich das Rezept für mein Hilfsmittel einlösen?
Patienten können das Rezept für eine Hilfsmittel-versorgung länger nutzen: Die Frist von 28 Tagen wurde vorerst ausgesetzt. Damit bleiben Rezepte für Versorgungen länger gültig, die wegen der Corona-Krise verschoben und auf spätere Termine gelegt werden müssen. Dies betrifft Verordnungen, die bis zum 31. Mai 2020 ausgestellt werden.
Ich fühle mich krank, muss aber ein Hilfsmittel abholen...
Nehmen Sie nach Möglichkeit zunächst die telefonische Beratung unserer Filialen in Anspruch. So vermeiden Sie andere anzustecken. Wir senden Ihnen das Hilfsmittel gerne per Post zu! Wir können nur individuell entscheiden ob ein Versand sinnvoll ist ☀️